AGB DACHBOXBS
Stand: 08/2026

§ 1 – Anbieter, Reservierung und Geltung

  1. Vermieter und Vertragspartner ist Alexander Wieczorek, An der Steinkuhle 53, 38165 Lehre, Telefon: 0176 62027863, E-Mail: info@dachbox-bs.de.

  2. Das Anfrageformular dient ausschließlich der Anfrage. Mit der Reservierungsbestätigung wird der Mietgegenstand kostenfrei reserviert. Der Kunde kann die Reservierung bis zur Übergabe kostenlos stornieren. Der Mietvertrag kommt erst bei der Übergabe zustande.

  3. Diese AGB gelten für alle Mietverträge über Dachboxen, Dachträger, Heckboxen, Fahrradträger und Zubehör.

§ 2 – Mietgegenstand, Mietpreis und Rückgabe

  1. Mietgegenstand, Zubehör, Mietzeit und Gesamtpreis ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung beziehungsweise dem Übergabeprotokoll. Der Mietpreis ist bei Übergabe fällig. Eine Kaution wird nicht erhoben.

  2. Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand in einem zum vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand. Die Montage und Demontage nach Herstellervorgaben erfolgen durch den Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person und sind im Mietpreis enthalten.

  3. Der Mietgegenstand ist spätestens zum vereinbarten Mietende vollständig, entleert und innen besenrein nach Terminabsprache zurückzugeben. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Eine stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB ist ausgeschlossen.

  4. Für jeden ohne vorherige Zustimmung begonnenen zusätzlichen Miettag ist der in der Reservierungsbestätigung ausgewiesene Preis eines weiteren Miettages zu zahlen. Ein vom Kunden schuldhaft verursachter, nachgewiesener weiterer Schaden bleibt unberührt.

§ 3 – Nutzung und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde muss richtige und vollständige Angaben zum Fahrzeug machen und den Mietgegenstand sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden. Eine Weitervermietung, eigenmächtige Montage oder Demontage sowie die Verwendung an einem anderen Fahrzeug sind ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

  2. Der Kunde hat die bei der Übergabe erläuterten Hersteller- und Sicherheitshinweise einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Höchstgeschwindigkeit, Fahrzeughöhe, Dach- beziehungsweise Stützlast, zulässige Zuladung und Ladungssicherung. Maßgeblich ist jeweils die niedrigste zulässige Belastungsgrenze. Eine Geschwindigkeit von 130 km/h darf mit den Auf- oder Anbauten nicht überschritten werden.Eine vom Hersteller vorgegebene niedrigere Höchstgeschwindigkeit bleibt maßgeblich.

  3. Die erläuterten Befestigungen und Verschlüsse sind vor jeder Fahrt und während der Reise regelmäßig zu kontrollieren und erforderlichenfalls nachzuziehen.

  4. Mängel, Beschädigungen, Unfall, Brand, Diebstahl oder Verlust sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Polizei und gegebenenfalls Versicherung sind einzuschalten, soweit dies erforderlich ist.

  5. Bei der Übergabe ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

§ 4 – Schäden und Haftung

  1. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm zu vertretende Beschädigungen und Verluste vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch wird nicht berechnet. 

  2. Die Schadenshöhe richtet sich nach den erforderlichen Reparaturkosten beziehungsweise dem Wiederbeschaffungswert unter Berücksichtigung von Alter und Zustand des Mietgegenstands. Bei verlorenen Schlüsseln, Endkappen oder sonstigem Zubehör werden die tatsächlichen Ersatzkosten berechnet.

  3. Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und übernommenen Garantien. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.